GDP network solutions kann auch Veterinärarzneimittel

Unser Claim „To be sure“ gilt auch für Tierarzneimittel
Ab dem 28.01.2022 gilt die neue Tierarzneimittel-Verordnung „EU 2019/6“ des Europäischen Parlaments und des Rates, die bereits Ende 2018 verabschiedet wurde. Damit werden zum ersten Mal europaweit einheitliche Kriterien für den Umgang mit Veterinärarzneimitteln geschaffen – zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch. Die GDP-Regelungen zur Lagerung und zum Transport stellen eine Angleichung an die Vorgaben der GDP-Leitlinien der EU für Humanarzneimittel dar und wurden zum Teil deckungsgleich übernommen. Verschiedene Rechtsakte zur Verordnung beinhalten unter anderem die Festlegung von Maßnahmen zur Guten Vertriebspraxis (GDP) von Wirkstoffen und Tierarzneimitteln.

Was für Humanarzneimittel gilt, wird GDP network solutions auch bei Veterinärarzneimitteln 1:1 umsetzen. Für uns ist die GDP-Konformität aller Dienstleistungen selbstverständlich und täglich gelebte Praxis: von der Hygiene in den Fahrzeugen bis zum Realtime-Monitoring zur lückenlosen Kontrolle des Temperaturbereiches 15° bis 25° Celsius. „To be sure“ bedeutet für uns auch Sicherheit und Qualität über die gesamte Supply Chain vom Hersteller bis zum Tierarzt.